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   VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177   

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VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 (https://dejure.org/2013,19079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 (https://dejure.org/2013,19079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 6 ZB 12.177 (https://dejure.org/2013,19079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Abordnung zum Auswärtigen Amt; Aufhebung (Beendigung) einer Abordnung; Nachholung von Anhörung und Begründung; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • RG, 29.04.1896 - I 13/96

    Kann der Anspruch des Aktionärs auf die durch Generalversammlungsbeschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177
    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sind, d.h. ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder jedenfalls maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen als willkürlich erscheinen (OVG Hamburg, B.v. 22.5.1996 - Bs I 13/96 - juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwGE, U.v. 28.11.1991 - 2 C 1 89 - juris Rn. 21).
  • VG Regensburg, 14.12.2011 - RN 1 K 10.450

    Kein Anspruch auf Abordnung oder Fortführung derselben; weites Ermessen des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. Dezember 2011 - RN 1 K 10.450 - wird abgelehnt.
  • VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20

    Abordnung beamteter Professoren/Beendigung einer Abordnung

    Es handelt sich bei der Beendigung einer Abordnung auch nicht um ein Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren i.S.d. §§ 48, 49 VwVfG, da die beamtenrechtlichen Vorschriften zur Abordnung, hier § 30 LBG LSA i.V.m. § 46 Abs. 1 und 3 HSG LSA, den allgemeinen Regelungen zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten vorgehen (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 -, juris, Rn. 7, offen gelassen bei OVG Niedersachen, Beschluss vom 23.08.2007 - 5 LA 123/06 -, juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 29).

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sind, d.h. ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder jedenfalls maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen als willkürlich erscheinen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.01.2011 - 1 M 2/11 -, juris, Rn. 12; VGH Bayern, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 -, juris, Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.05.1996 - Bs I 13/96 -, juris, Rn. 5).

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 6 ZB 14.1550

    Bundesbeamtenrecht; Antrag auf Versetzung; kein freier und besetzbarer

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sind oder ob sie aus anderen Gründen als willkürlich erscheinen (BayVGH, B.v. 15.7.2013 - 6 ZB 12.177 - juris Rn. 7; SächsOVG, B.v. 7.7.2010 - 2 B 59.10 - juris Rn. 9).
  • VG Schleswig, 20.07.2022 - 12 B 36/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Abordnung

    Die Abordnung setzt "dienstliche Gründe" voraus (vgl. § 27 Abs. 2 BBG) und steht im Ermessen des Dienstherrn (vgl. VGH München, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 - Juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 08.06.2021 - B 5 S 21.437

    Aufhebung einer Abordnung, Personalratsmitglied, wichtige dienstliche Gründe, die

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sind, d.h. ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder jedenfalls maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen als willkürlich erscheinen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 22.5.1996 - Bs I 13/96 - juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 28.11.1991 - 2 C 1.89 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 15.7.2013 - 6 ZB 12.177 - juris Rn. 7).
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